Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), dass im September 2020 vom Bundestag verabschiedet wurde, fördert die digitale Infrastruktur sowie die IT-Sicherheit und moderne Notfallkapazitäten in Kliniken, mit über 4 Mrd. Euro. Das Förderprogramm beinhaltet die Digitalisierung von Strukturen und Prozessen des Krankenhausaufenthalts von Patienten und dabei sollen vor allem die Modernisierung der Krankenhäuser, mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung und die damit verbundene Sicherheit, im Fokus liegen. Dabei können wir Ihnen, unter anderem bei Projekten im Bereich der IT-Sicherheit, helfen.
Schon bei der Bedarfsermittlung sind wir an Ihrer Seite und beraten Sie zu den förderungsfähigen Bereichen.
Dies sind die folgenden Fördertatbestände:
Digitale Ausstattung, Notaufnahmen (Fördertatbestand 1)
Entscheidungsunterstützung (Fördertatbestand 4)
IT-Sicherheit (Fördertatbestand 10)
Wir unterstützen hier mit externen Partnern bei der Erstellung der Anträge für die förderfähigen Projekte.